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Fördermittel BAFA & KfW

Förderung, die nicht an einem Formular scheitert.

BAFA und KfW zahlen für Dämmung, Fenster, Heizung, Lüftung, Kälte und Beratung zwischen 15 und 70 Prozent. Der Haken: Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt sein, sonst gibt es nichts. Wir prüfen, was passt, stellen den Antrag als gelisteter Energieeffizienz-Experte und liefern am Ende den Verwendungsnachweis.

Förder-Check im Erstgespräch kostenlos • Antrag, Nachweis und Fristen aus einer Hand • Deutschlandweit

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Energieberater und Betriebsinhaber gehen einen Förderantrag durch

Vom Check bis zur Auszahlung

Der Förder-Check gehört zum kostenlosen Erstgespräch. Was danach kommt, bieten wir Ihnen mit festem Betrag an.

Privat und Gewerbe

Förder-Check

30 Minuten im Erstgespräch, kostenlos.

  • Welche Programme für Ihr Vorhaben passen
  • Was förderfähig ist und was nicht
  • Reihenfolge, Fristen und wann welches Geld fließt

Dämmung, Fenster, Anlagentechnik, Heizung

Antrag für Wohngebäude

BAFA-Einzelmaßnahmen und KfW-Heizungsförderung.

  • Technische Projektbeschreibung oder Bestätigung zum Antrag
  • Antrag im Portal, bevor Sie beauftragen
  • Nachweis nach Umsetzung, damit ausgezahlt wird

Audit, Sanierungskonzept, Kälte, Lüftung, Prozesswärme, Heizung

Fördermittelservice für Betriebe

BAFA-Beratungsförderung, Bundesförderung Energieeffizienz in der Wirtschaft, KfW für Nichtwohngebäude.

  • Prüfung der Anlagenlisten und Mindestanforderungen am Angebot
  • Antrag, Änderungsmeldung, Verwendungsnachweis
  • Beratung zur Vorfinanzierung, weil das BAFA erst nach Abschluss zahlt

Förderung

Was der Staat 2026 zahlt.

Die Programme ändern sich jedes Jahr, zuletzt im Juli 2026. Das sind die Sätze, mit denen wir aktuell am häufigsten arbeiten.

  • Heizung im Wohngebäude: 30 Prozent Grundförderung, mit Boni bis 70 Prozent, Absenkung ab 1. Februar 2027
  • Dämmung, Fenster, Anlagentechnik: 15 Prozent, mit Sanierungsfahrplan mehr
  • Sanierungsfahrplan: 50 Prozent, Energieaudit und Sanierungskonzept für Betriebe: 50 Prozent
  • Kälte, Lüftung, Druckluft, Prozesswärme im Betrieb: 30 bis 50 Prozent
StichtagDrei Fristen

31. Dezember 2026: Beratungsförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude läuft aus. 1. Januar 2027: Gewerbeimmobilien brauchen bei Verkauf und Vermietung einen Bedarfsausweis. 1. Februar 2027: Die Heizungsförderung wird abgesenkt.

Quellen: BAFA, KfW, Bundesregierung

Wofür wir Anträge stellen

Privat: Wohngebäude

  • Wärmepumpe, Biomasse, Fernwärmeanschluss
  • Dach, Fassade, Kellerdecke, Fenster
  • Sanierungsfahrplan, Fachplanung und Baubegleitung

Gewerbe: Nichtwohngebäude

  • Energieaudit und Sanierungskonzept
  • Kälte- und Lüftungsanlagen, Druckluft, Prozesswärme
  • Heizung und Gebäudehülle von Hallen, Büros, Läden

Was seit Juli 2026 nicht mehr geht

  • Innenbeleuchtung in Nichtwohngebäuden
  • Effizienzbonus für Wärmepumpen
  • Sanierungsfahrplan-Bonus bei kleinen Projekten

So läuft es ab

Erst der Antrag, dann der Auftrag. Diese Reihenfolge entscheidet über die Förderung, und genau die halten wir ein.

Unser PartIhr Part

01 Förder-Check

Sie sagen uns, was Sie vorhaben. Wir sagen Ihnen, welche Programme passen, wie viel es gibt und was vorher erledigt sein muss.

30 min

02 Angebote einholen

Sie holen Angebote von Handwerkern ein, wir prüfen sie auf Förderfähigkeit. Noch nichts unterschreiben.

je nach Handwerker

03 Antrag stellen

Wir erstellen die technischen Nachweise und stellen den Antrag im BAFA- oder KfW-Portal. Erst mit der Eingangsbestätigung dürfen Sie beauftragen.

wenige Werktage

04 Umsetzung

Der Handwerker baut. Wir bleiben erreichbar, wenn sich am Vorhaben etwas ändert, denn Änderungen müssen gemeldet werden.

Bauzeit

05 Verwendungsnachweis

Nach Fertigstellung erstellen wir den Nachweis und reichen ihn ein. Danach wird der Zuschuss ausgezahlt.

wenige Werktage

Förderbeispiel

Rechenbeispiel: Metzgerei ersetzt die Kühlanlage

Neue Kälteanlage für 48.000 Euro netto, vorher ein gefördertes Energieaudit.

Energieaudit, 50 % BAFA-Zuschuss auf das Honorar

bis 3.000 €

Kälteanlage 48.000 €, Bundesförderung Energieeffizienz in der Wirtschaft, 30 %

14.400 €

Voraussetzung: Antrag vor Auftragserteilung, Anlage auf der Anlagenliste

prüfen wir

Zuschuss gesamt

rund 17.000 €

Bei Anlagen aus der BAFA-Anlagenliste reicht der vereinfachte Antrag, bei anderen Anlagen ist ein Einsparkonzept nötig. Unser Honorar für Antrag und Nachweis steht im Angebot nach dem Förder-Check.

Unabhängig. Wir verdienen nicht an der Umsetzung.

Macht der Heizungsbauer die Energieberatung, steht am Ende meist eine neue Heizung im Bericht. Macht sie der Fensterbauer, sind es neue Fenster. Wir bauen nichts ein und vermitteln auch keine Handwerker gegen Provision. Unser Bericht sagt, was Ihrem Gebäude hilft. Wer es umsetzt, entscheiden Sie.

Wer Sie berät

Henrik Kerner

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Henrik Kerner

Henrik führt das Erstgespräch, kommt selbst vor Ort und schreibt den Bericht. Kein Callcenter, kein wechselnder Ansprechpartner, keine Übergabe an einen Kollegen, den Sie nie gesehen haben. Wenn sich eine Leistung für Sie nicht lohnt, sagt er es vorher.

  • Energieeffizienz-Experte in der Expertenliste der dena
  • Zertifizierter Energieauditor nach DIN EN 16247
  • Qualifiziert für die Bundesförderung von Wohn- und Nichtwohngebäuden

Und der Stromvertrag?

Viele Betriebe zahlen bei Strom und Gas zu viel, ohne es zu wissen. Den Vergleich über 40 Versorger machen wir kostenlos, bezahlt vom Versorger. Zwei Minuten, dann wissen Sie, was möglich ist.

Ersparnis berechnen

Hinterlassen Sie Ihre Telefonnummer und wir melden uns in Kürze bei Ihnen.

Fragen zur Förderung

Die Fragen, an denen Anträge in der Praxis scheitern.