
Hydraulischer Abgleich: Verfahren A oder B, und warum die Förderung B verlangt
Beim hydraulischen Abgleich wird jeder Heizkörper so eingestellt, dass er genau so viel Wasser bekommt, wie sein Raum braucht. Klingt banal, ist aber der Unterschied zwischen einer Wärmepumpe, die läuft, und einer, die taktet. Es gibt zwei Verfahren, und nur eines davon akzeptieren BAFA und KfW bei geförderten Heizungen.
Dieser Artikel erklärt, was die beiden Verfahren unterscheidet, wann welches Pflicht ist und was Sie als Eigentümer davon haben.
Was der hydraulische Abgleich überhaupt macht
Heizungswasser ist bequem. Es nimmt den Weg des geringsten Widerstands, also zu den Heizkörpern, die nah an der Pumpe hängen. Die werden heiß, während der Heizkörper im Dachgeschoss am Ende des Strangs lauwarm bleibt. Die übliche Antwort darauf: Pumpe höher stellen, Vorlauftemperatur rauf. Dann wird es oben endlich warm, unten wird es zu warm, und die Anlage verbraucht mehr, als sie müsste.
Der hydraulische Abgleich löst das an der Wurzel. An jedem Heizkörper wird das Ventil so voreingestellt, dass nur so viel Wasser durchfließt, wie der Raum braucht. Danach kommt überall die richtige Menge an, die Pumpe kann kleiner laufen, die Vorlauftemperatur kann sinken. Bei einer Gasheizung spart das Brennstoff. Bei einer Wärmepumpe entscheidet es darüber, ob sie effizient arbeitet oder nicht, denn jede Stufe niedrigere Vorlauftemperatur verbessert ihre Arbeitszahl.
Verfahren A: die Schätzung
Verfahren A ist der schnelle Weg. Die Heizlast jedes Raums wird über die Fläche geschätzt, meist mit einer Faustformel in Watt pro Quadratmeter. Daraus ergibt sich eine grobe Voreinstellung für jedes Ventil. Ein geübter Heizungsbauer erledigt das in einem Einfamilienhaus in ein bis zwei Stunden.
Das Ergebnis ist besser als gar kein Abgleich. Aber es bleibt eine Schätzung. Ob das Bad mit der großen Fensterfront wirklich dieselbe Heizlast hat wie das Schlafzimmer daneben, weiß Verfahren A nicht. Und ob die vorhandenen Heizkörper bei den niedrigen Vorlauftemperaturen einer Wärmepumpe noch genug Wärme abgeben, prüft es auch nicht.
Verfahren B: die Berechnung
Verfahren B beginnt mit einer raumweisen Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1. Dafür werden alle Räume mit ihren Außenwänden, Fenstern, Dämmung und Nachbarräumen aufgenommen. Für jeden Raum ergibt sich, wie viel Wärme er am kältesten Tag des Jahres braucht, bezogen auf die Normaußentemperatur des Standorts.
Aus dieser Heizlast wird für jeden Heizkörper geprüft, ob er bei der geplanten Vorlauftemperatur ausreicht, und die Voreinstellung des Ventils exakt berechnet. Dazu kommen Pumpeneinstellung und Heizkurve. Das Ergebnis ist ein Bericht mit Raumliste, Heizlast je Raum, Voreinstellwerten je Heizkörper und einer Liste der Heizkörper, die getauscht werden sollten.
Verfahren B dauert länger, weil das Aufmaß vor Ort rund eine Stunde braucht und die Berechnung ein paar Tage. Dafür ist es belastbar. Und es ist das einzige Verfahren, das die Förderstellen noch akzeptieren.
Wann welches Verfahren Pflicht ist
Bei geförderten Heizungen ist seit 2023 nur noch Verfahren B zulässig. Wer für eine Wärmepumpe, eine Pelletheizung oder einen Fernwärmeanschluss den Zuschuss von BAFA oder KfW beantragt, muss den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B nachweisen. Grundlage dafür ist zwingend die raumweise Heizlastberechnung. Eine Faustformel nach Wohnfläche erfüllt das nicht, und ein Antrag ohne diesen Nachweis wird nicht ausgezahlt.
Bei bestehenden Gasheizungen in größeren Gebäuden schreibt das Gebäudeenergiegesetz den Abgleich ohnehin vor. Für Gebäude ab sechs Wohnungen mit Gaszentralheizung gilt die Pflicht bereits, unabhängig von einer Förderung.
Bei allen anderen Anlagen ist der Abgleich freiwillig. Sinnvoll ist er trotzdem fast immer, weil die Anlage danach mit niedrigerer Vorlauftemperatur läuft und weniger verbraucht. Die Einsparung liegt je nach Ausgangslage im einstelligen bis niedrigen zweistelligen Prozentbereich, ohne dass am Gebäude etwas verändert wird.
Was Sie als Eigentümer davon haben
Der offensichtliche Nutzen ist die Förderung: Ohne Verfahren B kein Zuschuss für die neue Heizung. Heizlastberechnung und Abgleich zählen dabei selbst zu den förderfähigen Kosten.
Der weniger offensichtliche Nutzen ist die richtige Größe der Anlage. Viele Wärmepumpen werden nach Faustformel zu groß gewählt, weil der Heizungsbauer auf Nummer sicher gehen will. Eine zu große Wärmepumpe kostet mehr in der Anschaffung, taktet, weil sie ihre Leistung nicht loswird, verschleißt schneller und braucht mehr Strom. Die raumweise Heizlast nennt die Zahl, auf die die Anlage ausgelegt werden sollte, und macht die Angebote verschiedener Heizungsbauer vergleichbar.
Der dritte Nutzen betrifft die Heizkörper. Der Bericht zeigt, welche bei 45 oder 50 Grad Vorlauf noch reichen und welche nicht. Oft sind es zwei oder drei, nicht das ganze Haus. Das spart Geld gegenüber dem pauschalen Rat, alle zu tauschen.
Wer rechnet, wer baut
Die Heizlastberechnung nach Verfahren B darf der Heizungsbauer selbst erstellen, viele geben sie aber an einen Energieberater ab, weil ihnen dafür Zeit oder Software fehlt. Für Sie ändert das nichts: Der Bericht geht an Sie und an den Betrieb, der die Anlage baut, und der Nachweis für den Förderantrag liegt bei.
Wenn Sie vor dem Heizungstausch stehen, ist die richtige Reihenfolge: erst die Heizlast, dann das Angebot, dann der Förderantrag, dann der Auftrag. Was wir dafür brauchen und wie lange es dauert, steht auf unserer Seite zur Heizlastberechnung. Den Antrag selbst übernehmen wir auf Wunsch mit, siehe Fördermittel BAFA und KfW.
