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Der Energieausweis, den Sie vor der Besichtigung brauchen.
Wer verkauft, vermietet oder verpachtet, muss ihn vorlegen, spätestens wenn der erste Interessent vor der Tür steht. Wir stellen Verbrauchs- und Bedarfsausweise für Wohnhäuser und Gewerbeimmobilien aus, mit Registriernummer und einer kurzen Einordnung, was die Kennwerte für Sie bedeuten. Ab 1. Januar 2027 gilt für Nichtwohngebäude nur noch der Bedarfsausweis.
Deutschlandweit • Verbrauchsausweis ohne Vor-Ort-Termin • Angebot innerhalb eines Werktags
100% DSGVO konform
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