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Energieausweis

Der Energieausweis, den Sie vor der Besichtigung brauchen.

Wer verkauft, vermietet oder verpachtet, muss ihn vorlegen, spätestens wenn der erste Interessent vor der Tür steht. Wir stellen Verbrauchs- und Bedarfsausweise für Wohnhäuser und Gewerbeimmobilien aus, mit Registriernummer und einer kurzen Einordnung, was die Kennwerte für Sie bedeuten. Ab 1. Januar 2027 gilt für Nichtwohngebäude nur noch der Bedarfsausweis.

Deutschlandweit • Verbrauchsausweis ohne Vor-Ort-Termin • Angebot innerhalb eines Werktags

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100% DSGVO konform
dena-gelistet
Energieberater mit Energieausweis vor einem Mehrfamilienhaus

Welcher Ausweis für welches Gebäude

Baujahr, Nutzung und Anlass entscheiden, welcher Ausweis zulässig ist. Wenn Sie unsicher sind, sagen wir es Ihnen vor dem Angebot.

Wohngebäude

Verbrauchsausweis

Auf Basis der Abrechnungen der letzten drei Jahre, ohne Vor-Ort-Termin.

  • Zulässig für Wohngebäude ab Baujahr 1978 oder nach Sanierung
  • Sie schicken Abrechnungen und Eckdaten, wir liefern das PDF
  • DIBt-Registriernummer inklusive, zehn Jahre gültig

Wohngebäude

Bedarfsausweis

Vor Ort aufgenommen, nach GEG bilanziert. Pflicht bei älteren, unsanierten Häusern und im Neubau.

  • Aufnahme von Gebäudehülle, Fenstern, Dach und Heizung
  • Modernisierungsempfehlungen, die den Ausweis begleiten
  • Grundlage für Sanierungsfahrplan und Förderanträge

Gewerbeimmobilie

Verbrauchsausweis

Strom und Wärme getrennt ausgewiesen. Bis Ende 2026 noch zulässig, danach zehn Jahre gültig.

  • Für Läden, Büros, Hallen, Praxen, Gastronomie
  • Erfüllt die Aushangpflicht ab 500 m² mit Publikumsverkehr
  • Wer 2026 ausstellt, hat bis 2036 Ruhe

Gewerbeimmobilie

Bedarfsausweis

Ab 1. Januar 2027 die einzige Variante bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung.

  • Zonierung und Bilanzierung nach DIN V 18599
  • Neue Effizienzklassen A bis G
  • Auf Wunsch kombiniert mit Sanierungskonzept und Förderung

Verwalter und Makler mit mehreren Objekten bekommen ein Angebot für das ganze Portfolio.

Angebot anfragen

Frist

Ab 2027 ändern sich die Regeln.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz gilt seit Juli 2026. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Nichtwohngebäude bei Verkauf, Vermietung oder Mietverlängerung nur noch mit Bedarfsausweis angeboten werden, mit Klassen von A bis G. Ausweise, die 2026 ausgestellt werden, bleiben zehn Jahre gültig. Ohne Ausweis droht ein Bußgeld bis 10.000 Euro.

  • Vorlagepflicht spätestens bei der Besichtigung, Übergabe bei Vertragsschluss
  • Kennwerte gehören in die Immobilienanzeige
  • Ab 2027 auch bei Mietvertragsverlängerung und nach größerer Sanierung
Stichtag1. Januar 2027

Wer für eine Gewerbeimmobilie in den nächsten Jahren einen Ausweis braucht, ist mit einem Verbrauchsausweis aus 2026 günstiger und länger versorgt.

Quelle: Bundesregierung, GModG

Wer einen Energieausweis braucht

Der Ausweis wird vom Eigentümer beschafft, nicht vom Mieter oder Pächter.

Eigentümer von Wohnhäusern

  • Verkauf oder Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses
  • Neubau und größere Sanierung
  • Als Grundlage für Förderanträge und Sanierungsfahrplan

Eigentümer von Gewerbeimmobilien

  • Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing
  • Mietvertragsverlängerung ab 2027
  • Aushang bei über 500 m² mit starkem Publikumsverkehr

Verwalter und Makler

  • Mehrere Objekte in einem Rutsch
  • Ein Ansprechpartner für alle Ausweise
  • Vorlaufplanung für die Umstellung 2027

So läuft es ab

Beim Verbrauchsausweis brauchen wir zehn Minuten Ihrer Zeit. Beim Bedarfsausweis kommen wir einmal vorbei.

Unser PartIhr Part

01 Anfrage mit Eckdaten

Gebäudetyp, Baujahr, Fläche und Anlass. Wir sagen Ihnen, welcher Ausweis der richtige ist, und schicken ein Angebot.

5 min

02 Unterlagen oder Termin

Verbrauchsausweis: Abrechnungen der letzten drei Jahre und Grundriss per Mail. Bedarfsausweis: ein Vor-Ort-Termin von rund 90 Minuten.

10 min oder 90 min

03 Erstellung und Registrierung

Wir bilanzieren nach GEG, registrieren den Ausweis beim DIBt und prüfen die Pflichtangaben für Ihre Anzeige.

wenige Werktage

04 Lieferung als PDF

Sie erhalten den Ausweis mit Registriernummer und eine kurze Einordnung der Kennwerte und Empfehlungen.

am Liefertag

Unabhängig. Wir verdienen nicht an der Umsetzung.

Macht der Heizungsbauer die Energieberatung, steht am Ende meist eine neue Heizung im Bericht. Macht sie der Fensterbauer, sind es neue Fenster. Wir bauen nichts ein und vermitteln auch keine Handwerker gegen Provision. Unser Bericht sagt, was Ihrem Gebäude hilft. Wer es umsetzt, entscheiden Sie.

Wer Sie berät

Henrik Kerner

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Henrik Kerner

Henrik führt das Erstgespräch, kommt selbst vor Ort und schreibt den Bericht. Kein Callcenter, kein wechselnder Ansprechpartner, keine Übergabe an einen Kollegen, den Sie nie gesehen haben. Wenn sich eine Leistung für Sie nicht lohnt, sagt er es vorher.

  • Energieeffizienz-Experte in der Expertenliste der dena
  • Zertifizierter Energieauditor nach DIN EN 16247
  • Qualifiziert für die Bundesförderung von Wohn- und Nichtwohngebäuden

Und der Stromvertrag?

Viele Betriebe zahlen bei Strom und Gas zu viel, ohne es zu wissen. Den Vergleich über 40 Versorger machen wir kostenlos, bezahlt vom Versorger. Zwei Minuten, dann wissen Sie, was möglich ist.

Ersparnis berechnen

Hinterlassen Sie Ihre Telefonnummer und wir melden uns in Kürze bei Ihnen.

Fragen zum Energieausweis

Die häufigsten Fragen aus Beratungsgesprächen.