
Energieaudit: Wer muss, wer sollte, und was das BAFA dazuzahlt
Für große Unternehmen ist das Energieaudit nach DIN EN 16247 alle vier Jahre Pflicht. Für kleine und mittlere Betriebe ist es freiwillig, wird aber vom Staat zur Hälfte bezahlt, und in der Regel ist es der Moment, in dem zum ersten Mal jemand ausrechnet, was die Kälteanlage, die Druckluft oder die alte Hallenheizung im Jahr wirklich kosten.
Dieser Artikel erklärt, wer verpflichtet ist, was sich mit dem Energieeffizienzgesetz geändert hat, was ein Audit liefert und wie die Förderung funktioniert.
Wer zum Energieaudit verpflichtet ist
Die Pflicht kommt aus dem Energiedienstleistungsgesetz. Sie gilt für alle Unternehmen, die keine kleinen oder mittleren Unternehmen mehr sind: ab 250 Mitarbeitern, oder ab 50 Millionen Euro Umsatz bei gleichzeitig mehr als 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Verbundene Unternehmen werden zusammengerechnet. Eine Tochtergesellschaft mit 40 Leuten ist also auditpflichtig, wenn der Konzern dahinter groß genug ist.
Wer unter die Pflicht fällt, muss alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 vorlegen oder stattdessen ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagement nach EMAS betreiben. Das BAFA kontrolliert stichprobenartig, und wer nichts vorweisen kann, riskiert ein Bußgeld.
Wichtig für die Kalkulation: Pflichtaudits werden nicht gefördert. Der Zuschuss, um den es weiter unten geht, ist für Betriebe gedacht, die freiwillig auditieren.
Was das Energieeffizienzgesetz geändert hat
Seit November 2023 gilt zusätzlich das Energieeffizienzgesetz, und das setzt nicht mehr an der Unternehmensgröße an, sondern am Verbrauch. Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden im Jahr müssen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen. Ab 2,5 Gigawattstunden müssen sie für die im Audit gefundenen wirtschaftlichen Maßnahmen Umsetzungspläne erstellen und veröffentlichen.
Für die Auditpflicht selbst ist eine weitere Umstellung geplant: Statt der Mitarbeiter- und Umsatzgrenzen soll künftig der Verbrauch entscheiden, voraussichtlich ab rund 2,77 Gigawattstunden im Jahr. Die Managementsystem-Pflicht würde dann erst bei rund 23,6 Gigawattstunden greifen. Beschlossen ist das noch nicht, aber wer in diesen Größenordnungen liegt, sollte die Entwicklung im Blick behalten.
Für den typischen Handwerksbetrieb, das Restaurant, das Fitnessstudio oder den Lebensmittelmarkt sind diese Schwellen weit weg. Ein Betrieb mit 100.000 Euro Energiekosten im Jahr liegt meist bei einem Bruchteil davon. Für ihn ist das Audit freiwillig.
Warum es sich für kleine Betriebe trotzdem lohnt
Ein Energieaudit ist keine Prüfung, die man besteht oder nicht. Es ist eine Bestandsaufnahme mit Rechnung: Welche Anlage verbraucht wie viel, was kostet das im Jahr, welche Maßnahme spart wie viel, was kostet sie, und wann hat sie sich bezahlt gemacht.
Die Ergebnisse sind selten spektakulär, aber fast immer konkret. In einer Metzgerei ist es die Kälteanlage, deren Verflüssiger seit Jahren nicht gereinigt wurde und die deshalb ein Drittel mehr Strom zieht. In einer Schreinerei ist es die Druckluft, die nachts durch Leckagen weiterläuft. In einer Halle ist es die Heizung, die auf 20 Grad hält, obwohl ab 17 Uhr niemand mehr da ist. Der Bericht sortiert das nach Amortisation: Was sich in unter einem Jahr rechnet, kommt zuerst. Was eine Investition braucht, steht mit Förderquote dabei.
Der zweite Nutzen ist die Förderung danach. Wer nach dem Audit eine neue Kälteanlage, eine Lüftung oder eine Prozesswärmeanlage anschafft, bekommt dafür je nach Programm 30 bis 50 Prozent Zuschuss. Bei größeren Investitionen ist ein Energieaudit oder ein Einsparkonzept häufig sogar Voraussetzung für den Antrag.
Wie das Audit abläuft
Ein Audit nach DIN EN 16247-1 folgt immer demselben Aufbau. Am Anfang steht ein Auftaktgespräch, in dem geklärt wird, welche Standorte und Anlagen dazugehören und welche Daten es gibt. Dann werden Rechnungen, Lastgänge und Anlagenlisten ausgewertet. Es folgt eine Begehung vor Ort, bei der die Anlagen aufgenommen und wo nötig gemessen werden. Aus beidem entsteht die Verbrauchsbilanz: Wer verbraucht wie viel. Darauf baut die Maßnahmenliste mit Investition, Einsparung, Amortisation und Förderfähigkeit auf. Den Abschluss bildet der Auditbericht mit einer Besprechung der Ergebnisse.
Für einen Betrieb mit einem Standort dauert das von der Beauftragung bis zum Bericht rund vier Wochen. Ihr eigener Aufwand beschränkt sich auf die Datenzusammenstellung und einen halben Tag Begehung.
Was das BAFA zahlt
Freiwillige Audits fördert das BAFA über die Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent des Audithonorars, bis 3.000 Euro, wenn die jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro liegen. Bei niedrigeren Energiekosten ist der Höchstbetrag kleiner. Dasselbe gilt für ein Sanierungskonzept, das aus dem Audit heraus entwickelt wird.
Zwei Dinge sind dabei zu beachten. Erstens muss der Antrag gestellt sein, bevor der Auditor beauftragt wird, sonst verfällt der Anspruch. Zweitens zahlt das BAFA nach Abschluss und Einreichung des Berichts, Sie finanzieren also vor. Beides ist Routine, wenn der Auditor den Antrag mit übernimmt.
Die aktuelle Richtlinie läuft zum 31. Dezember 2026 aus. Wie es 2027 weitergeht, ist nicht beschlossen. Wer ein Audit plant, sichert sich die aktuellen Konditionen mit einem Antrag vor Jahresende.
Audit, Energieausweis oder Sanierungsfahrplan?
Die drei Leistungen werden oft verwechselt. Der Energieausweis bewertet das Gebäude für Verkauf oder Vermietung und ist eine gesetzliche Pflicht. Der Sanierungsfahrplan gibt es nur für Wohngebäude und plant deren Sanierung in Schritten. Das Energieaudit ist das Instrument für Betriebe: Es betrachtet nicht nur das Gebäude, sondern alles, was Energie verbraucht, also auch Maschinen, Kälte, Druckluft, Beleuchtung und Fuhrpark.
Für Gewerbeimmobilien kommt ab 2027 dazu, dass bei Verkauf und Vermietung nur noch ein Bedarfsausweis zulässig ist. Wer ohnehin ein Audit machen lässt, hat die Gebäudedaten dafür dann schon zusammen.
Was ein Audit für Ihren Betrieb konkret umfasst und wie wir den Aufwand vorab einschätzen, steht auf unserer Seite zum Energieaudit. Den Förderantrag beim BAFA übernehmen wir mit, siehe Fördermittel BAFA und KfW.
